Rechtsanwälte
                    Frank T. Ristinger
            
      Hans-Joachim Vogel

Ehescheidung

Die Scheidung einer Ehe setzt stets das richterlich festzustellende Scheitern voraus. Wesentliches Kriterium hierbei ist, daß die Ehegatten getrennt leben.

Eine Ehescheidung ist demnach möglich, wenn die Ehepartner
       - 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen,
       - 3 Jahre Trennungszeit abgelaufen ist,
       - in seltenen Ausnahmefällen vor Ablauf des ersten Trennungsjahres,
         bei Vorliegen eines zurückhaltend gehandhabten Härtefalles.

Familiensachen und Anwalt

Vor den für Ehesachen und den sogenannten Folgesachen zuständigen Familiengerichten ist die Vertretung beider Parteien durch eine Rechtsanwalt obligatorisch.
Ausnahmsweise kann im Fall der sogenannten einverständlichen Scheidung das Ehescheidungsverfahren unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen auch so durchgeführt werden, daß nur eine der Parteien einen Rechtsanwalt beauftragt.

Ehevertrag, Vereinbarungen vor der Scheidung

Auch wenn die Einhaltung des Trennungsjahres regelmäßig Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe ist, entsteht häufig bereits während der Trennung, die oftmals als besonders belastend empfunden wird, Streit bzw. Beratungsbedarf zu verschiedenen familienrechtlichen Fragen wie z. B.:
       - Unterhalt während der Trennung (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt),
       - 2 Ehewohnungsfragen,
       - 3 Verteilung des Hausrats.
In der Trennungszeit können Regelungen über wichtigen Fragen, wie den Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Nachehelichenunterhalt, Verteilung des Hausrats, oder Vorstellungen über die elterliche Sorge sowie das Umgangsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder in Form eines Ehevertrags geregelt werden.
Aber auch dringliche Fragen, z. B. Unterhalt in der Trennungszeit sowie für gemeinsame Kinder, können einvernehmlich, oder erforderlichenfalls mit gerichtlicher Hilfe geregelt werden. 

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